Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung der TH OWL

Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe ist bemüht, ihre Lernplattform eCampus (ILIAS) unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Lernplattform eCampus (ILIAS) ecampus.th-owl.de gemäß BITV NRW.

Erstellung

Diese Erklärung wurde am 24.09.2022 erstellt. Zuletzt geprüft am 24.09.2022.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Inhalt

Stand der Vereinbarung

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

In der Lernplattform eingebundene PDF-Dokumente - Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.

In der Lernplattform eingebundene Videos - Die Bereitstellung aller Videos mit Untertiteln konnte bislang nicht voll umfänglich realisiert werden.

In der Lernplattform eingebundene Web-Formulare (Umfrage/Test/Abstimmung) sind nur in Einzelfällen barrierefrei - Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter Formulare konnten diese bislang noch nicht vollständig in ein barrierefreies Format überführt werden.

Einzelne Seiten sind aus redaktionellen Gründen nicht vollständig barrierefrei - Da die Seiten der Lernplattform von zahlreichen Autorinnen und Autoren gepflegt werden, kann es zudem auf einzelnen Seiten zu redaktionellen Barrieren (zum Beispiel nicht gesetzte Alt-Tags bei Bildern) kommen. Die Seitenautorinnen und Seitenautoren durchlaufen seit 2022 systematisch eine Einführungsschulung zur Erstellung von Inhalten, in der die Teilnehmenden für redaktionelle Aspekte der Barrierefreiheit sensibilisiert werden.

Vereinzelte Aspekte der Templates sind nicht vollständig barrierefrei – Im S(kim) werden aktuell Probleme und Hinweise für die Darstellung der Lernplattform gesammelt und an den Entwickler der Lernplattform (ILIAS) zurückgespielt.

Weitere Barrierefreiheitserklärungen und Informationen zu einzelnen digitalen Angeboten

Feedback und Kontaktangaben

Bitte verwenden Sie für ein Feedback oder Zur Kontaktaufnahme unser Web-Formular auf der Barrierefreiheitserklärung zu unseren Webseiten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf